Prüfingenieurmandat Stalden-Staldenried-Gspon

Die bestehende Anlage der LSB von 1951 wurd durch eine neue zweispurige Pendelbahn ersetzt. Die neue Anlage besteht wie die alte Bahn aus zwei Sektionen: 
  • Sektion 1: Stalden – Staldenried (Bahn Nr. 71.085) 
  • Sektion 2: Staldenried – Gpon (Bahn Nr. 71.086)
Die bestehenden Standorte der Stationen (Talstation, Zwischeneinstieg, Mittelstation und Bergstation) bleiben in ihrer Lage erhalten. 
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat basierend auf dem Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Art. 6 SebG) vom 23. Juni 2006 und der Seilbahnverordnung (Art. 27 SebV) vom 21. Dezember 2006 eine Sachverständigenrichtlinie Seilbahnen (SV-RL SB) erlassen. Auf der Basis dieser Gesetze und Richtlinien müssen die sicherheitsrelevanten Bauteile durch eine unabhängige Stelle auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen hin geprüft werden. 
Die Prüfung der Unterlagen PV und die Ausarbeitung des Sachverständigenberichtes erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des BAV und basieren auf den Vorgaben der Sachverständigenrichtlinie Seilbahnen (SV-RL SB) mit Stand vom 15. März 2018. Das Ingenieurbüro alpec engineering AG wurde von der Gemeinde Stalden beauftragt, die statischen Unter-
lagen des Projektes „LSB Stalden-Staldenried-Gspon“ als unabhängige Sachverständige gemäss der Sachverständigenrichtlinie Seilbahnen (SV-RL SB) einer Prüfung zu unterziehen.
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