Schadstoffdiagnosen Rückbau/Umbau von diversen Gebäuden

In der Schweiz gilt seit 1990 ein Asbestverbot. Asbest ist ein natürliches Gestein mit hoher Elastizität, Zugfestigkeit, Isolierfähigkeit und Resistenz gegenüber Chemikalien. Aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften wurde die Asbestfaser vielen Baustoffen beigemischt. In Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, war die Anwendung von Asbest üblich und weit verbreitet: Asbest war die Regel und nicht die Ausnahme. Leider hat Asbest auch Schattenseiten. Das Einatmen von Asbest kann zu schweren Erkrankungen führen. Seit 1970 gilt die Asbestfaser als krebserregend. Noch heute kommen bei Umbau - oder Renovationsarbeiten von älteren Gebäuden asbesthaltige Baustoffe zum Vorschein. Es ist wichtig, spätestens vor Baubeginn abzuklären, welche Materialien asbesthalzig sein können. Nach der Bauarbeiterverordnung vom 1.1.2009 sind Asbest-Vorabklärungen in den vor 1990 erbauten Gebäuden vorgeschrieben.

Die Gebäude wurden vor den Jahren 1990 gebaut. Anlässlich des Rückbaus/Umbaus musste daher eine Risikoanalyse und Formulierung der daraus notwendigen Sanierungsarbeiten, ein Entsorgungskonzept, eine Kostenschätzung und ein Pflichtenheft für die Schadtoff-Sanierungsbaustelle erstellt werden. Anschliessend wurden Sanierungsofferten eingeholt und die Bauschadstoffsanierungen mittels der Fachbauleitung begleitet.

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